Rechtsprechung
ArbG Stuttgart, 25.07.2013 - 23 Ca 661/13 |
Verfahrensgang
- ArbG Stuttgart, 25.07.2013 - 23 Ca 661/13
- LAG Baden-Württemberg, 30.01.2014 - 21 Sa 54/13
- BAG, 04.05.2015 - 9 AZR 195/14
Wird zitiert von ...
- LAG Baden-Württemberg, 30.01.2014 - 21 Sa 54/13
Altersteilzeit - Wertguthaben - Insolvenzsicherung
Auf die übereinstimmenden Teilerledigterklärungen der Prozessparteien wird das Urteil des Arbeitsgerichts Stuttgart vom 25.07.2013 - Az: 23 Ca 661/13 - teilweise abgeändert und zur Klarstellung insgesamt wie folgt neu gefasst:.Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Stuttgart vom 25.07.2013 - Az: 23 Ca 661/13 - wird zurückgewiesen.
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Stuttgart vom 25.07.2013 - Az: 23 Ca 661/13 - wird zurückgewiesen.
das Urteil des Arbeitsgerichts Stuttgart, Az. 23 Ca 661/13 vom 25. Juli 2013, abzuändern und die Klage abzuweisen.
Unter Abänderung des Urteils des Arbeitsgerichts Stuttgart vom 25.07.2013, Az. 23 Ca 661/13, wird die Beklagte verurteilt, zu Gunsten des Klägers weitere Sicherheit in Höhe von EUR 44.185,45 durch Stellung eines tauglichen Bürgen oder Hinterlegung von Geld oder solchen Wertpapieren, die nach § 234 Abs. (1) und (3) BGB zur Sicherheitsleistung geeignet sind, zu leisten.